Nicht nur Kalk braucht eine soziale Erhaltungssatzung

Hans Günter Bell

Die Mieter*innen in Köln stehen unter Druck. Es fehlt an bezahlbaren Wohnungen, die Mieten sind hoch, und sie werden stetig weiter erhöht.

Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Mieterhöhungen funktionieren nicht. Und mancher, der treu und brav die hohe Miete bezahlt hat, bekommt trotzdem eine Kündigung. Als Grund wird dann Eigenbedarf angegeben.

Ein Grund für Mieterhöhungen sind Modernisierungen. Die Kosten dürfen auf die Miete aufgeschlagen werden. Die Miete steigt dann so hoch, dass viele sie nicht mehr zahlen können. Die Folge: Da man in der Nachbarschaft keine neue Wohnung findet, die bezahlbar ist, muss man das Viertel verlassen.

Die Linke meint: Wer hier wohnt, kann bleiben! Wir kämpfen gegen Verdrängung und die Veränderung der Viertel nach dem Geschmack der Investoren.

Ein Instrument, die Aufwertung von Vierteln zu steuern und Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen, ist eine soziale Erhaltungssatzung. Seit 2014 hat die Stadtverwaltung den Auftrag, dieses Instrument vermehrt zu nutzen. Sie zeigt bei der Umsetzung dieses Auftrags aber wenig Elan. Ein Grund dafür: Die CDU lehnt solche Satzungen ab und die Grünen lassen sich von ihrem Partner an die Leine legen.

Aber immerhin: Jetzt ist eine weitere soziale Erhaltungssatzung beschlossen worden. Für den Stadtteil Kalk soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist eine gute Entscheidung. Sie reicht aber nicht. Die Stadtverwaltung hat in insgesamt neun Quartieren Hinweis auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse: Ehrenfeld West, Liebig-Quartier, Niehl, Porz Mitte, Humboldt, Kalk, Vingst, Buchheim, Mülheim Nord. Diese Auflistung sollte um die zuletzt von den Bezirksvertretungen beschlossenen Stadtteile Deutz und Nippes ergänzt werden.

Köln vergleicht sich gerne mit Berlin, Hamburg und München. Das sollte Köln in diesem Fall tatsächlich tun. In Berlin gibt es 78 Erhaltungssatzungs-Gebiete, in Hamburg 16 und in München 36. Mit den o.g. elf Quartieren käme Köln auf dann 14 soziale Erhaltungssatzungen. Das wäre doch ein gutes Zwischenziel. Langfristig wollen wir erreichen, dass 25 Prozent der Kölner*innen durch soziale Erhaltungssatzungen gegen Verdrängung geschützt werden.