VHS und Rheinische Musikschule: Scheinselbstständigkeit in der Coronakrise

Heiner Kockerbeck

Am 14. März wurden auch die städtischen Einrichtungen der Weiterbildung wegen der Pandemie geschlossen, Volkshochschule und Rheinische Musikschule. Bei der VHS gibt es bekanntlich rund 100 Beschäftigte, die auf Honorarbasis dort seit vielen Jahren dauerhaft bei voller Stundenzahl arbeiten. Bei der Rheinischen Musikschule arbeiten mehr als 150 Musiklehrer/innen auf Honorarbasis. Weil keine Kurse mehr stattfinden, sollten alle zunächst kein Honorar mehr erhalten, wurde die Stadt in der Presse zitiert. Nur Honorare für bereits stattgefundenen Unterricht würden schneller als üblich ausbezahlt.

Der Rat hatte bei VHS und Rheinischer Musikschule in der Vergangenheit die Entlohnung mehrmals leicht verbessert. An der Musikschule wurden zusätzlich feste Stellen geschaffen. Siebzig Prozent des Musikunterrichts werden hier mittlerweile von tariflich Beschäftigten gegeben. An der Volkshochschule ist man von solch einem Lösungsweg noch weit entfernt. Es ist bundesweit geradezu das Geschäftsmodell der Volkshochschulen, die Lehrenden auf Honorarbasis zu beschäftigen, ohne soziale Absicherung und Rentenansprüche. Auch das Land NRW ist hier in der Pflicht.

Die Linksfraktion nahm wegen der Schließung Kontakt zu verschiedenen Dienststellen auf. Die Stadt sollte freiwillig Honorare weiterzahlen, bis Lösungen aus dem Land oder dem Bund greifen. Die Lehrenden könnten ja weiter Leistungen für ihren Arbeitgeber erbringen, z.B. mit Kursteilnehmer*innen per Computer kommunizieren. Diese Aufgabe stünde sowieso bei einer Fortdauer der Coronakrise an.

Der Leiter der Rheinischen Musikschule, Dr. Fischer, ging am 24.3. als erster den mutigen Schritt und sagte seinen Beschäftigten zu, bis zu den Osterferien die Honorare weiterzuzahlen. Damit hat er seitdem eine sechsstellige Summe in seinem Etat auszugleichen, seiner Institution jedoch einen Vertrauensvorschuss bei den Beschäftigten verschafft.  

Bei der Volkshochschule zogen sich Verhandlungen zwischen der Leitung der VHS und der Stadtverwaltung länger hin. Am Freitag, den 3.4. teilte die VHS schließlich ihren Beschäftigten mit, dass die Dozierenden eine Woche lang die Honorare für ausgefallene Stunden erstattet bekommen. Danach erhalten sie von der Stadt Zahlungen in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Dies beträgt 60 Prozent für Ledige und 67 Prozent für Elternteile von Kindern.

Gerade für die rund 100 arbeitnehmerähnlich "freiberuflich" Beschäftigten ist aber ganz wichtig, was nun für die Integrationskurse des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die Kurse im Auftrag der Arbeitsagentur gilt. Dies ist momentan noch völlig offen. Diese beiden öffentlichen Auftraggeber sollten nun ihre Aufträge an die VHS nicht einfach ab Mitte März stornieren und achselzuckend sagen, es gebe ohne Leistung kein Geld. Es sollte die Möglichkeit von Nachholterminen geben. Dies betrifft im übrigen auch eine große Zahl privater Weiterbildungsträger und ihre vielen gezwungenermaßen scheinselbstständig Lehrenden.

Ansonsten bleibt den "freiberuflich" Dozierenden in der Weiterbildung nur die Hoffnung, durch das Hilfspaket des Landes NRW aufgefangen zu werden. Ist dies nicht oder nur teilweise der Fall, sieht DIE LINKE die Stadt in der Pflicht, für ihre Beschäftigten Verantwortung zu übernehmen. Letztlich setzt die momentane Krisensituation es auf die Tagesordnung, alle Lehrenden an VHS und Musikschule, die dies wünschen, endlich fest anzustellen. Im Rat sollte sich endlich dafür eine Mehrheit finden.