Einschränkung des gender- und kultursensiblen Beratungsangebots für erwerbslose Frauen

Anfrage im Ausschuss Soziales und Senioren am 26.1.2017

Der Verein "Frauen gegen Erwerbslosigkeit" teilte in einem Offenen Brief vom 06.10.2016 mit, dass das Land NRW die Förderung der Erwerbslosenberatungsstelle ohne Begründung eingestellt hat. Seit 1.1.2016 kann deswegen keine Beratung mehr stattfinden.

Der Verein berät seit mehr als 30 Jahren erwerbslose Frauen zu Fragen des SGB II und III, zu beruflicher Orientierung, Ausbildung- und Arbeitsplatzsuche. Im Jahr 2015 wurden laut Angaben des Vereins 939 persönliche Einzelberatungen durchgeführt, und 5.328 Frauen aus 40 verschiedenen Herkunftsländern nutzen die Angebote des Arbeitslosenzentrums und der Erwerbslosenberatung. Die Beratung kann in den Sprachen Persisch/ Farsi, Bengalisch, Türkisch, Eritreisch, Russisch, Serbokroatisch, Französisch, Englisch und Arabisch bei Bedarf angeboten werden. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte stellen 65% der Nutzerinnen und gehören somit neben den Alleinerziehenden (50%) zur größten Nutzerinnengruppe der Beratungsangebote.

Seit der Verein die Beratungsarbeit nicht mehr im gewohnten Umfang leisten kann, verweist er die Frauen systematisch an andere Stellen. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass der Transfer oft nicht gelingt, denn es gibt in Köln keinen adäquaten Ersatz für dieses gender- und kultursensible Beratungsangebot. Ohne spezifische Förderangebote ist eine Integration von Frauen in Arbeit und Ausbildung gefährdet. Der Wegfall der Finanzierung des frauenspezifischen Beratungsangebotes durch das Land NRW benachteiligt Kölner Bürgerinnen.

Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:

1. Frauen tragen nach wie vor ein hohes Armutsrisiko. In NRW ist jede zehnte von SGB II Leistungen abhängig. 46 Prozent aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind im SGB II Bezug. Welche Beratungsangebote existieren in Köln für diese Zielgruppe?

2. Welche Maßnahmen führt die Stadt Köln durch, welche fördert sie?

3. Gibt es Planungen für weitere Maßnahmen, um die Benachteiligung von erwerbslosen Frauen auszugleichen, und dem stark wachsenden Bedarf an Erwerbsberatung für Migrantinnen ein adäquates Angebot entgegenzusetzen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln, das auf die besondere Lebenslage alleinerziehender Frauen zugeschnittene Beratungsangebot des Vereins "Frauen gegen Erwerbslosigkeit" stärker zu unterstützen, evtl. auch über nicht städtische Finanzquellen?

5. Viele geflüchtete Frauen schätzen die niederschwelligen Angebote sowie die kinderfreundliche und interkulturelle Atmosphäre. Bisher hat der Verein die Frauen und ihre Familien auf dem Weg in Arbeit begleitet und eine Lotsenfunktion übernommen. Die Integration von geflüchteten Frauen und ihren Familien ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben der Zukunft. Sieht die Stadt Köln eine Möglichkeit das Beratungsangebot des Vereins wieder zu etablieren?

Die Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage liegt noch nicht vor.