Die Corona-Pandemie und die Finanzlage der Stadt Köln

Güldane Tokyürek, Wilfried Kossen

Die Corona-Pandemie reißt große Löcher in die kommunalen Haushalte. Für Köln ergeben sich laut der aktuellen Steuerschätzung aus November geringere Steuereinnahmen als geplant: In 2021 wird es demnach einen Rückgang gegenüber den ursprünglichen Prognosen von 212,1 Mio. Euro geben. Das Minus setzt sich in den folgenden Jahren fort und wird auch in 2024 noch bei 147,1 Mio. Euro liegen. Insgesamt fehlen der Stadt Köln von 2020 bis 2024 laut Steuerschätzung etwa 966,8 Mio. Euro.

Zwar haben Bund und Land zugesagt, in 2020 die Ausfälle bei der Gewerbesteuer jeweils zu 50 % auszugleichen. Die Kölner Kämmerei kritisiert aber den Verteilungsschlüssel, den das Land gewählt hat. Er führt dazu, dass Köln nicht die gesamten Ausfälle ersetzt werden. Es bleibt laut Kämmerin Diemert eine Lücke in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages.

Für 2021 und die folgenden Jahre lehnt die Bundesregierung ab, den Kommunen die Ausfälle bei den Gewerbesteuern zu erstatten. Die Spitzenverbände der Kommunen erwarten ein Defizit bei Städten, Gemeinden und Kreisen von bundesweit 10 Mrd. Euro pro Jahr. Entsprechend werden die öffentlichen Investitionen einbrechen.

Ein weiteres Minus ergibt sich für Köln bei den Schlüsselzuweisungen. Köln wird nach neuen Berechnungen etwa 94,3 Mio. Euro weniger erhalten als bislang veranschlagt wurde.

Dies sind nur die Zahlen für den städtischen Kernhaushalt. Aber auch bei den städtischen Betrieben gibt es durch die Pandemie Einnahmeeinbrüche und Mehrkosten. Einen kompletten Überblick gibt es noch nicht. Aber allein für die Beteiligungsunternehmen außerhalb des Stadtwerkekonzerns wurde bereits ein Zuschussbedarf von etwa 120 Mio. Euro gemeldet.

Die Hilfen des Landes NRW sind bis auf den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle in 2020 dürftig. Die Kommunen werden den bei weitem größten Teil der Coronakosten selbst tragen müssen, wenn das Land seine Haltung nicht ändert.

Das Land stockt zwar die Finanzmittel auf, die die Kommunen als Schlüsselzuweisungen erreichen. Die Landesregierung plant aber, diese Mittel zurückzufordern, sobald die Coronakrise vorbei ist: „Kurz gesagt, soll eine Rückzahlung der Mittel im Rahmen der Gemeindefinanzierung dann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände wieder gebessert hat. Eine Konkretisierung der Rückzahlungsmodalitäten ist bislang nicht bekannt.“ (Mitteilung der Kölner Verwaltung 3061/2020, S.2)

DIE LINKE fordert bereits seit Jahren vom Land, die finanziellen Mittel zu erhöhen, die v.a. über die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen fließen. Derzeit gibt das Land 23 % seiner Einnahmen an Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer (den sogenannten Gemeinschaftssteuern) an die Städte und Gemeinden weiter. DIE LINKE fordert, diesen Anteil zu erhöhen, und ist sich in dieser Forderung mit der Gewerkschaft ver.di einig. Bis Mitte der 1980er Jahre lag er noch bei 28,5 %.

Als kurzfristige Abhilfe hat das Land den Kommunen Vorgaben dazu gemacht, wie die Coronakosten aus 2020 im Haushalt zu verrechnen sind. Demnach sind diese über 50 Jahre abzuschreiben. Hiermit sind weder ein Zuschuss noch ein Kredit verbunden, noch ein tatsächlicher Zahlungsaufschub – die Kommunen bleiben auf diesen Kosten sitzen. Es ändert sich nur, wie die Kosten im Haushalt notiert werden. Die „Hilfe“ für die Kommunen besteht darin, dass sie mit dieser Weise der Verrechnung wahrscheinlich nicht die Defizitregeln verletzen, die das Land für sie aufgestellt hat.

Wie Oberbürgermeisterin und Kämmerin und das (vermutliche) Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt auf die Haushaltslage reagieren wollen, ist bislang nicht klar. Die Kämmerin hatte bereits im Frühjahr eine „Haushaltsbewirtschaftungsverfügung“ erlassen, die ihr die Einschränkung, Verschiebung und den Wegfall von Ausgaben erlaubte, gleichzeitig aber großen Interpretationsspielraum beinhaltete. Es war daher aus dieser Verfügung nicht klar, welche Bereiche betroffen sein würden. Mehrfache Nachfragen der LINKEN im Finanzausschuss und in Fachausschüssen wurden nicht oder nur ausweichend beantwortet. Bis heute haben daher Politik und Öffentlichkeit keine Klarheit über mögliche Kürzungen.

Ein Stück Aufklärung dürfte sich im kommenden Jahr ergeben. Aufgrund der Pandemie wird der Haushaltsplan für 2021 nicht eingehalten werden. Die Stadt ist aber bei größeren Abweichungen rechtlich dazu verpflichtet, einen Nachtragshaushalt zu erlassen. Für 2020 hatte die Landesregierung diese Verpflichtung ausgesetzt, für 2021 wird sie nach jetzigem Stand wieder gelten.

In den Beratungen über den Nachtragshaushalt werden die Stadtspitze und das Ratsbündnis Farbe bekennen müssen. Klar ist für DIE LINKE, dass ein Nachtragshaushalt 2021 nicht zu Ausgabenkürzungen führen darf. Ein Ausfall der Stadt Köln als Auftraggeberin, Nachfragerin und als Fördergeberin würde die Krise weiter verschärfen und könnte das Aus für Unternehmen, Vereine und Initiativen bedeuten, die bereits jetzt unter den Folgen der Pandemie leiden.

Bei den letzten Haushaltsberatungen konnten pauschale Kürzungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Jugend für den Haushalt 2021 in letzter Minute abgewiesen werden. Das damalige Haushaltsbündnis von CDU, Grüne und FDP gab der Kritik der LINKEN und der Öffentlichkeit nach und wies die Kämmerin an, die Rasenmäher-Kürzungen im Haushalt 2021 auszugleichen.