Neuauszählung der Kommunalwahl juristisch nicht umsetzbar

Güldane Tokyürek

Wenn es um das Vertrauen der Wähler geht, kann es passieren, dass schnell Entscheidungen getroffen werden, die juristisch aussichtslos sind. Die Bezirksregierung Köln hat den Beschluss des Rates zur Neuauszählung aufgehoben und die sofortige Vollziehung angeordnet. Das heißt: Es wird erstmal nicht neu ausgezählt. Sie müssen sich daher heute die Frage stellen, ob sie gegen die Bezirksregierung klagen wollen.  

 

Zuerst wurde die Auszählung eines Stimmbezirkes gefordert, basierend auf Vermutungen und nicht Tatsachen. Dann kam die Idee der kompletten Neuauszählung aller Stimmbezirke. Das hörte sich nach einer guten Lösung an: Gerechtigkeit für alle. Wer könnte da ernsthaft NEIN sagen? Wenn es da nicht eine Hürde geben würde. Die hohen Hürden ein Wahlergebnis anzufechten, die Ausfluss des verfassungsrechtlichen Rechtsstaats- und Demokratieprinzips sind.

 

In der Aufhebungsverfügung steht: „Wahlprüfungsorgane agieren bei einer Entscheidung über die Neuauszählung nicht in einem rechtsfreien Raum. Die Neuauszählung bietet keinerlei Gewähr dafür, nicht wiederum Anknüpfungspunkt für Forderungen nach einer abermaligen Kontrolle zu werden“.  

 

Gerechtigkeit für jeden bedeutet nicht, sich in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. DIE LINKE hatte deutlich gemacht, dass wir eine Neuauszählung mittragen würden, wenn diese rechtlich möglich ist. Die Forderung einer Neuauszählung ist eine Einbahnstraße und verschärft die vermeintliche Vertrauenskrise.  

 

Ich möchte jedoch auf etwas hinweisen, was in der Diskussion um eine komplette Neuausauszählung untergegangen ist: In der Ratssitzung am 30.09.2014 wurden die acht Wahleinsprüche, darunter die der CDU, zurückgewiesen. Die Feststellung  der Gültigkeit der Wahlen wurde jedoch nicht getroffen, sondern mehrheitlich vertagt. Nach der Systematik des KWahlG bedingt eine Neuauszählung immer auch eine Neufeststellung des Wahlergebnisses. Dies setzt jedoch voraus, dass der Rat vorher die Ergebnisfeststellungfür ungültig erklärt. Der Rat ist hier seiner gesetzlichen Aufgabe nicht nachgekommen. Sollte nun der Klageweg tatsächlich bestritten werden, besteht die Gefahr, dass allein aus formellem Gründen die Klage zurückweisen wird, weil die die Ungültigkeit der Ratswahl nicht festgestellt wurde. Seltsam mutet es daher an, wenn die Grünen in ihrem Antrag auf Klageerhebung kein Wort darüber verlieren.  

 

Noch eine Anmerkung zur CDU. Sie hätten die Neuauszählung des Rodenkirchener Stimmbezirkes juristisch überprüfen lassen sollen, die sicher aussichtsreicher ist als die komplette Neuauszählung. Denn nun müssen sie erst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten. Sie können sich heute jedoch dafür entscheiden, nicht den Klageweg zu gehen und die Ratswahl für gültig zu erklären.