Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung: Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern in Kölner Kinos
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an kulturellen Angeboten in Köln scheitert neben baulichen Barrieren auch an finanziellen Hürden.
Die AG Linkes Kino der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln hat die Kölner Kinos nach Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern für Menschen mit Behinderung und für ihre Begleitperson befragt.
Neun der 14 befragten Kinos gaben an, dass sie Menschen mit Behinderung Ermäßigungen (in unterschiedlicher Höhe) gewähren. Fünf gaben an, keine solche Ermäßigung zu gewähren.
Zehn der befragten Kinos gaben an, dass sie einer Begleitperson von Menschen mit Behinderung, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist, freien Eintritt gewähren. Zwei gaben an, keine solche Ermäßigung zu gewähren. Zwei Kinos haben hierzu trotz mehrmaliger Nachfrage keine Auskunft gegeben.
Auf Antrag der Linksfraktion dankt die Stadt AG Behindertenpolitik den Kölner Kinos für die Gewährung der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung.
Sie bedauert, dass nicht alle Kölner Kinos Menschen mit Behinderung eine Ermäßigung gewähren.
Die Behindertenbeauftragte wird die Kinos, die Menschen mit Behinderung bzw. ihren Begleitpersonen keine Ermäßigung gewähren, bitten, über Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen nochmals nachzudenken.
Eine Übersicht, welche Kinos Ermäßigungen gewähren, findet ihr hier: