Mitbestimmung stärken - SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke und ver.di gemeinsam für mehr Arbeitnehmerrechte

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Der Finanzausschuss befasst sich am 19. Dezember mit den Gesellschaftsverträgen für die städtischen Gesellschaften. Diese müssen angepasst werden, nachdem sich gesetzlichen Vorgaben zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten geändert haben. Aus Sicht der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke ist dies der richtige Zeitpunkt, um für eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften einzutreten. Jamaika schiebt dieses wichtige Thema allerdings seit Monaten vor sich her. Im Finanzausschuss bzw. Rat muss das Bündnis nun Farbe bekennen, da ansonsten ein Einschreiten der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde droht.

Dazu Martin Börschel, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln: „Arbeitnehmermitbestimmung ist ein elementarer Standortvorteil in Deutschland. Wir haben jetzt die Chance, bei den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften – insbesondere bei der KölnBäder GmbH und der Jugendzentren gGmbH – für eine sachgerechte Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu sorgen. Wir fordern bei diesen Gesellschaften, die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat um mindestens zwei zu erhöhen. Bisher ist in beiden Aufsichtsräten nur jeweils ein Arbeitnehmervertreter vertreten. Gemessen an der Beschäftigtenzahl und dem Leitbild der Drittelparität in den Gesellschaften ist das keine angemessene Repräsentation der Arbeitnehmerschaft. Wir senden damit ein Signal für mehr Arbeitnehmermitbestimmung im Stadtwerkekonzern Köln. Gleichzeitig wollen wir den wichtigen Beitrag, den die Arbeitnehmervertreter für die Gesellschaften leisten, ausbauen und wertschätzen.“

Jörg Detjen, Fraktionsvorsitzender Die Linke im Rat der Stadt Köln ergänzt: „Wir appellieren für einen breiten politischen Konsens in dieser wichtigen Frage. Einschränkungen sind bei
der Frage der Arbeitnehmermitbestimmung im Rat nicht mit uns zu machen. Mit der Kliniken
gGmbH haben wir darüber hinaus eine Gesellschaft, die weit über 3000 Arbeitnehmer hat.
Nach dem gesetzlichen Leitbild muss über eine gleichberechtigte, also vollparitätische,
Arbeitnehmervertretung im dortigen Aufsichtsrat nachgedacht werden. Das wäre ein großer,
aber auch richtiger Schritt. Wir wollen aber zunächst mit allen Beteiligten, wie z.B. den drei
dort vertretenen Gewerkschaften, sprechen, um am Ende das beste Ergebnis für die Kliniken
zu erreichen.“

Beide abschließend: „Wir begrüßen es sehr, dass auch die Gewerkschaft verdi unsere
Forderung ausdrücklich unterstützt.“.