Kommunalpolitischer Ratsschlag der LINKEN - NRW muss sich endlich für eine wirkungsvolle Wohnungspolitik bewegen

Michael Weisenstein
2021 Schwerpunkt Soziale ErhaltungssatzungThema Wohnen

Am 16. März debattierte die Fraktion DIE LINKE auf einem kommunalpolitischen Ratschlag über die Wohnungspolitik des Landes NRW. Dafür hatte sie sich mit André Juffern, dem Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes NRW, und Kalle Gerigk vom Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn zwei Experten eingeladen. Dabei stand die Situation in wachsenden Städten wie Köln im Fokus.

Im letzten Jahr sind nur 5.239 Mietwohnungen mit Fördermitteln des Landes errichtet worden – der niedrigste Wert seit 2015. Damit werden jährlich deutlich auch weniger Wohnungen gebaut, als aus der Bindung fallen. Bereits zum Halten des derzeitigen Standes wären mehr als 17.000 neue geförderte Wohnungen notwendig.

Um das zu erreichen, braucht das Land wieder eine eigene Wohnungsbaugesellschaft, wie sie sie vor der Privatisierung mit der LEG besessen hat. Landesmittel müssen in landeseigene Wohnungen investiert werden. Diese brauchen eine Preisbindung für immer und nicht nur - wie im Moment - für höchstens 20, 25 Jahre.

Das Bundesland Berlin hatte 2020 einen Mietendeckel beschlossen. Das haben wir als LINKE sehr begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Mietendeckel jedoch ein gutes Jahr später verworfen. Die Bundesländer hätten hier keine eigene Gesetzgebungskompetenz, so die Argumentation des Gerichts.

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen die neue Mieterschutzverordnung. Durch diese Verordnung wurde der Kreis der unter die Regelungen fallenden Gemeinden erheblich verkleinert und wichtige Regelungsinhalte (etwa die Kündigungssperrfrist) verschlechtert.

Die für Köln wichtige Umwandlungsverordnung ist zum 27. März 2020 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

In Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung brauchen wir dringend ein Vorkaufsrecht und ein Umwandlungsverbot von Miet- zu Eigentumswohnungen. Das Land hat Köln als Kommune definiert, in der Milieuschutzsatzungen erlassen werden dürfen. Landesweit muss das zukünftig natürlich für alle Kommunen gelten.