Köln muss stärker gegen überhöhte Mieten vorgehen
Viele Vermieter*innen nutzen die angespannte Lage am Wohnungsmarkt aus und verlangen stark überhöhte Mieten. Auf unseren Antrag hin hat der Rat sich mit diesem Mietwucher befasst. Wir konnten erreichen, dass das Wohnungsamt jetzt Wohnungsinserate auf überhöhte Mieten überprüft und einen digitalen Mitspiegelrechner veröffentlicht. Hier ist die Rede von Heiner Kockerbeck:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Stadt Frankfurt und die Stadt Hamburg gehen aktiv auf die Mieter*innen in ihrer Stadt zu. Sie informieren diese darüber, dass sie gegen überhöhte Mieten nicht machtlos sind, sondern sich an das städtische Wohnungsamt wenden können. Im Februar diesen Jahres hat der Hamburger Senat dafür einen Online-Meldedienst eingeführt. In Berlin gibt es seit März eine Mietpreisprüfstelle, an die Bürger*innen de Stadt sich direkt wenden können.
Hintergrund dieser Aktivitäten ist, dass diese Städte davon ausgehen, dass Vermieter*innen die Lage am Wohnungsmarkt schamlos ausnutzen. Sie fordern stark überhöhte Mieten und verstärken damit die Wohnungskrise.
Vielen Bürger*innen ist aber nicht bewusst, dass das Wirtschaftsstrafrecht sie davor schützen kann. Übersteigt ihre Miete die ortsübliche Miete um mehr als 20 Prozent, dann können die Behörden dagegen vorgehen. Ist ein Vermieter nicht einsichtig, können Sie ein Bußgeld erheben und eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete erzwingen.
Das Frankfurter Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt hat allein zwischen 2020 und 2022 fast 1.400 Verfahren gegen überhöhte Mieten eingeleitet. Vermieter mussten Mieten in Höhe von 419.000 Euro an die Mieter zurückzahlen. Diese Zahlen zeigen, dass Frankfurt bundesweit zu den aktivsten Städten bei der Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen zählt. Das Verfahren basiert auf § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) und wird dort angewendet, wo die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und ein Mangel an vergleichbarem Wohnraum besteht.
Mit unserem heutigen Antrag möchten Die Linke erreichen, dass die Stadt Köln das Beispiel anderer Städte aufgreift und ähnlich aktiv und konsequent gegen überhöhte Mieten und Mietwucher vorgeht. Denn diese schädigen nicht nur die Mieter*innen. Sie verstärken unter den Bürger*innen der Stadt auch das Gefühl, wirtschaftlich Stärkeren hilf- und rechtlos ausgeliefert zu sein. Während die unteren und mittleren Einkommen stagnieren, treiben allgemein die drastischen Mietsteigerungen und die hohen Energiekosten sowie so schon die Belastungen für viele nach oben. Die damit um sich greifende Atmosphäre von wirtschaftlicher Unsicherheit bedroht den sozialen Zusammenhalt. Die Stadt muss deshalb aktiv die sozialen Interessen der Mehrheit der Bürger*innen, hier der Mieter*innen schützen.
Ein Grund dafür, dass viele Städte bislang wenig konsequent gegen überhöhte Mieten vorgehen, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Im Punkt 1 unseres Antrages schlagen wir deshalb vor, dass der Rat heute die Initiative der Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat unterstützt. Ihr Ziel ist es, durch eine Änderung des Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes Verfahren gegen überhöhte Mieten zu erleichtern. Köln würde damit sein Gewicht in die fortdauernde Diskussion zu gunsten der Mieter*innen einbringen.
Punkt 2 fordert die Verwaltung zu einem aktiveren Vorgehen gegen überhöhte Mieten auf. Nach dem Vorbild der genannten Städte, insbesondere dem Frankfurts, soll sie unter Beteiligung des Mietervereins ein Musterverfahren entwickeln, dass zu einer höheren Zahl von Verfahren gegen überhöhte Mieten in Köln führt. Dazu gehört ein aktives Zugehen auf die Mieter*innen der Stadt und eine breite Öffentlichkeitsarbeit.
Es kann nun sein, dass das Amt für Wohnungswesen auf eine steigende Zahl von zu bearbeitenden Fällen personell nicht vorbereitet ist. Deshalb verbinden wir dies mit einem Prüfauftrag, wie das Amt gegebenenfalls verstärkt werden kann.
Gesetze und Recht sind nur so stark, wie sie im Alltag auch durchgesetzt werden. Sie dienen häufig, wie in diesem Fall, dem Schutz der wirtschaftlich Schwächeren, der Mieterinnen und Mieter, die noch dazu durch die gegenwärtige Lage auf dem Wohnungsmarkt eingeschüchtert sind. Deshalb ist es auch in Köln an der Zeit, dem Beispiel anderer Städte zu folgen und überhöhte Mieten und Mietwucher aktiv zu bekämpfen.
Heute, am Tag der Ratssitzung, hat nun das regierende Ratsbündnis von Grünen, CDU, Volt einen Ersetzungsantrag zu unserem Antrag gestellt. Er kommt unserem Antrag einen Schritt entgegen, hinsichtlich der Informierung der Bürger*innen und der Erleichterung von Meldungen. Das Wohnungsamt soll von selbst Wohnungsinserate auf überhöhte Mieten überprüfen. Wir sehen das als einen ersten Erfolg. Wir möchten aber mehr als das und deshalb halten wir unserem Antrag aufrecht. Und da es dauert, bis der der ebenfalls vom Bündnis vorgesehene digitale Mitspiegelrechner auf der Webseite der Stadt stehen wird: Wir empfehlen alle, die Mitwucher-App der Linken zu benutzen: www.mietwucher.app/de