GEZ: Es geht auch einfacher für ALG II-Bezieher!

Die Linke.Köln begrüßt Erleichterung der Gebührenbefreiung

Die Fraktion Die Linke.Köln im Rat der Stadt Köln erhielt aus dem Hause der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) Köln durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Prof. Dr. Norbert Seidel, Antwort auf ein Schreiben der Fraktion, in dem die GEZ um Aufklärung der Vorwürfe gebeten wurde, die zahlreiche Arbeitslosengeld II-Empfänger an die GEZ richten: sie beklagen sich über die allzu langen Bearbeitungszeiten ihrer Anträge auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren. Im Antwortschreiben spricht die GEZ selbst von ?nicht absehbaren Auswirkungen?, seit sie die Anträge auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren bearbeitet. Denn seit  dem 1. April 2005 ? so will es der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ? ist nicht mehr das Sozialamt für die Anträge der Arbeitslosen auf Gebührenbefreiung zuständig, sondern die GEZ.

Rund 20.000 Anträge flattern der GEZ pro Tag auf den Tisch. Ratsmitglied Michael Kellner  dazu: ?Nach internen Berichten muss die GEZ Berge von Anträgen bewältigen. Die Arbeitslosen müssen auf den Bescheid zur Gebührenbefreiung warten und erst einmal zahlen.?

Hinzu kommt, dass der Sozialtarif von Telekom an den Bewilligungsbescheid der GEZ geknüpft ist. Michael Kellner ist empört: ?Wenn der Bescheid der GEZ auf Gebührenbefreiung einen Monat später zugesandt wird, geht dem Arbeitslosen ein Monatssozialtarif von ? 6,94 bei der Telekom verloren. Man kann sich leicht ausrechnen, wie viel die Telekom spart, wenn man auch nur einen Monat den Sozialtarif hinauszögert und bei allen Arbeitslosen hochrechnet.?

GEZ und die Landesrundfunkanstalten setzen sich seit langer Zeit dafür ein, dass die Telekom  die Gewährung ihres Sozialtarifes nicht an eine Rundfunkgebührenbefreiung koppelt. Aber ? so der Vorsitzende des Verwaltungsrats ? ?leider sind diese Bemühungen erfolglos geblieben?.

Kellner hierzu: ?Ich kann die Bemühungen der GEZ um ein Umdenken bei der Telekom nur unterstützen.? Das Verfahren der Befreiung von den Rundfunkgebühren könnte schon jetzt vereinfacht werden, nämlich durch eine Bestätigung der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE auf dem GEZ-Antrag, dass der original ALG II-Bescheid vorgelegen hat. Ein solches Vorgehen hat aber offensichtlich noch immer Seltenheitswert. Derzeit bastelt die GEZ an einem elektronischen Verfahren zur Übermittlung der benötigten Angaben. Es darf aber schon jetzt bezweifelt werden, ob die Software der Agenturen und Arbeitsgemeinschaften mit einem solchen Verfahren zurechtkommt.