Für eine Stadt ohne Obdachlosigkeit und Armut!

AK SozialesRatReden

Rede von Jörg Detjen zur Ratssitzung am 14. Dezember 2021

Vor einem halben Jahr, am 1. Juli, veröffentlichte die Liga der Wohlfahrtsverbände ein wichtiges Grundsatzpapier zur Wohnungslosen- und Obdachlosenpolitik und forderte eine Verstetigung des Winterhilfeangebotes an einem festen Ort. Am 16. September, also zweieinhalb Monate später, schreibt Dr. Rau in einer Reflektion auf die Entscheidung des Stadtvorstandes, ein Gesamtkonzept „Prävention von Obdachlosigkeit“ zu erstellen: „OB Reker möchte eine Vorlage in den nächsten Sitzungslauf einbringen.“

Es gibt heute weder ein Gesamtkonzept noch eine aktuelles Hilfskonzept für diesen Winter. Das kritisieren wir und darüber sind wir sehr unzufrieden! Nicht nur wir, sondern auch Teile der Kölner Zivilgesellschaft.

SPD, DIE LINKE und FDP haben CDU und Grüne mehrfach das Angebot gemacht, heute hier mit einem gemeinsamen Antrag aufzutreten. Ihr Stillstand-Bündnis ist sich zu fein. Sie wissen noch nicht, wie sie ihre eine Million Euro aus dem Haushalt ausgeben wollen. Darum geht es uns nicht: Wir wollen jetzt schnelle Hilfe und wir wollen, dass die Verwaltung jetzt zügig ein Gesamtkonzept erstellt. Und liebe Kölner Grüne, ein Blick nach Berlin, wo es Rot-Grün-Rot gibt, würde ihren Horizont erweitern. Dort gibt es bereits einen Masterplan!

SPD, DIE LINKE, FDP, Arsch huh, das Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot, aber auch der Kölner Einzelhandel in der Innenstadt: wir alle wollen helfen.

Papst Franziskus erklärte 2020 in seiner Sozial-Enzyklika:
Wir wollen von einer Politik ,gegenüber´ den Armen zu einer Politik ,mit´und ,der´ Armen gelangen.“ Hatten wir so etwas nicht mal hier vereinbart, als wir das Projekt OMZ auf die Schiene gesetzt hatten?

Ich weiß, der Verwaltung wird jetzt in der Pandemie sehr viel abverlangt. Es ist aber eine hoheitliche Aufgabe, Obdachlose menschenwürdig unterzubringen. Und wenn wir hier diesen Antrag stellen, dann schützen wir nicht nur die Obdachlosen, sondern auch die Verwaltung vor eigenen Fehlern. Denn unserem Eindruck nach sind die Reso-Dienste absolut unterbesetzt. Da muss sich schnell etwas tun.

Erinnern sie sich doch bitte an den März 2020: Da hat das OLG Münster gegen die Stadt Köln entschieden, das eine obdachlose fünfköpfige Familie auf 30 m2 nicht angemessen untergebracht ist. Das Gericht entschied, dass jeder Obdachlose einen Anspruch auf eine Mindestfläche von 9 m2 Wohnraum hat. Deshalb ist die Unterbringung in einem Einzelzimmer so grundlegend!

Für eine Stadt ohne Obdachlosigkeit und Armut!