Fragen & Antworten zu den Beigeordnetenwahlen in Köln

Der Rat der Stadt Köln hat am 3.2.2022 Herrn Andree Haack zum Beigeordneten gewählt. Gegen diese Wahl hat unsere Fraktion bei der Bezirksregierung eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 3.3.2022 der Oberbürgermeisterin mitgeteilt, dass die Wahl des Herrn Andree Haack zum Beigeordneten rechtswidrig ist, und die Oberbürgermeisterin angewiesen, den Beschluss zu beanstanden.

 

Was kritisieren wir?

Direkt nach dem Beschluss des Rates der Stadt Köln, Herrn Andree Haack zum Beigeordneten zu wählen, haben wir diesen beanstandet.

Unsere Kritikpunkte waren:

  • Die Wahl des Beigeordneten wurde zu spät auf die Tagesordnung gesetzt. Das schränkt die Möglichkeiten der Ratsmitglieder ein, sich über das Verfahren und die Bewerber*innen zu informieren.
  • Die den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellten Unterlagen waren unvollständig. Auch das schränkt die Möglichkeiten der Ratsmitglieder ein, sich über das Verfahren und die Bewerber*innen zu informieren.

Welche Gründe hat die Bezirksregierung für ihre Anweisung?

Die Bezirksregierung hat für ihre Anweisung, den Beschluss des Rates zu beanstanden, mit fünf Verletzungen geltenden Rechts begründet:

  • Fristversäumnis der Anmeldung des Tagesordnungspunktes.
  • Anderer Ausschreibungstext als vom Rat beschlossen.
  • Die Informations-, Mitwirkungs- und Akteneinsichtsrechte von Ratsmitgliedern wurden verletzt.
  • Das Personalberatungsunternehmen hat eigenmächtig eigene Eignungskriterien angewandt.
  • Das Personalberatungsunternehmen hat unterlegenen Bewerber*innen nahegelegt, ihre Bewerbung zurückzuziehen.

Damit hat uns die Bezirksregierung in allen Punkten Recht gegeben, und weitere Rechtsverletzungen ergänzend aufgeführt.

Was sollte aus unserer Sicht jetzt geschehen?

Die Oberbürgermeisterin ist der Weisung der Bezirksregierung nachgekommen: Sie schlägt dem Rat vor, die Wahl von Herrn Andree Haack zum Beigeordneten aufzuheben, das Stellenbesetzungsverfahren zu beenden und die Stelle neu auszuschreiben.

Wir hoffen, dass unsere bekannten Vorschläge nun aufgegriffen werden:

  • Bei zukünftigen Beigeordneten-Wahl sollte der Leitfaden der Bezirksregierung strikt beachtet werden. Das gewährleistet ein rechtskonformes Verfahren.
  • Für uns heißt das konkret:
    • Es wird eine Findungskommission gebildet; diese hat klar definierten Aufgaben; und sie bildet in ihrer Besetzung die Zusammensetzung des Rates ab.
    • Die Ratsmitglieder werden über den Kreis der Bewerber*innen umfassend und frühzeitig informiert.
    • Es besteht die Möglichkeit, mit vorgeschlagenen Bewerber*innen vor ihrer Wahl unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit über ihre Auffassung der Aufgabe zu diskutieren.

Warum befassen wir uns so intensiv mit diesem Thema?

Wir streiten nicht um des Streitens willen. Und auch wir sehen die großen Probleme der Stadt, für deren Lösung wir eine handlungsfähige Verwaltungsspitze benötigen.

Aber wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn die Rechte der Ratsmitglieder unzulässig beschränkt werden und die Leitungspositionen der Stadtverwaltung in einem nicht-transparenten Verfahren vergeben werden.

Daher streiten wir für die Möglichkeit, sich frühzeitig und umfassend über Bewerber*innen zu informieren. Das ist eine Voraussetzung, um dann tatsächlich diejenige*denjenigen zu wählen, die*der die Aufgabe am besten im Sinne der Mehrheit der Menschen erfüllt.

Wir befassen uns so intensiv mit diesem Thema, weil die Kölner*innen den Anspruch auf eine Verwaltung haben, die ihre Aufgaben kompetent erfüllt.