Finanzierung freier Träger muss gesichert sein

Güldane Tokyürek

Freie Träger wie die Wohlfahrtsverbände, die viele soziale Dienstleistungen anbieten, sind auf öffentliche Gelder angewiesen, um sich zu finanzieren. Häufig haben sie keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten, oder diese, wie Spenden, machen nur einen geringen Teil ihres Budgets aus. Deshalb leiden sie besonders an der Teuerung durch steigende Personal- und Energiekosten und der Inflation allgemein.

Zahlungsunfähige und zusammenbrechende Träger würden der Stadt große Probleme verursachen. Denn viele ihrer Aufgaben sind Pflichtleistungen, die die Kommune dann selbst übernehmen müsste. Dazu gehören Kindergärten und die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule, genannt offene Ganztagsgrundschulen (OGS).

Das weiß auch der Rat. Daher hat er für 2023 und 2024 einen Sondertopf, den Strukturförderfonds, beschlossen. Er wurde mit 10 Mio. Euro gefüllt. Soziale oder Jugendhilfeträger können daraus ihre höheren Kosten bezahlen. Er ist allerdings bei 10 % der Gesamtfördersumme gedeckelt.

Nun ist dieser Topf allerdings leer, und die Finanzierung der steigenden Kosten von Kitas und OGSsen immer noch nicht geklärt. Aus diesem Grund hat Die Linke im Rat nachgefragt.

Für das gerade zu Ende gehende 2. Schulhalbjahr 2023/24 ist die Finanzierung der OGS geklärt. Für das erste Schulhalbjahr 2024/25, das am 1. August anfängt, sucht die Verwaltung noch händeringend Gelder. Als mögliche Finanzierungsquelle nennt die Antwort auf unsere Anfrage lediglich beantragte und bewilligte Fördermittel aus dem theoretisch leeren Strukturfördertopf, die letztlich doch nicht verausgabt worden sind. Das dürfte allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Denn der Zuschuss beträgt pro Kind und Halbjahr 48 Euro. Bei ca. 32.000 Schüler*innen in Köln im Offenen Ganztag sind das Kosten von über 1,5 Mio. Euro.

Das Gefährliche an der Situation ist, dass die Stadt Köln ohnehin mehr Geld für die Offenen Ganztagsgrundschulen zahlt als vorgesehen. Das Land NRW verpflichtet die Kommunen, einen ebenso hohen Beitrag wie das Land NRW selbst in die OGSsen zu stecken. Doch Köln hat seinen Pflichtbeitrag nahezu von Anfang an verdoppelt. Die finanzielle Ausstattung durch das Land ist so unzureichend, dass auch jetzt schon die landeseigene Soll-Bestimmung, dass in jeder Gruppe mindestens eine Fachkraft arbeiten soll, in ca. der Hälfte aller OGS-Gruppen nicht eingehalten wird.

Wenn keine Finanzierungsquelle gefunden wird, besteht die Gefahr, dass Köln die Strukturfördermittel einfach auf seinen freiwilligen Betrag anrechnet, de facto aber nicht mehr Geld fließt.

Anders scheint es bei den Kitas auszusehen. Sie erhalten pro Kind einen bestimmten Betrag, die sogenannte Kindpauschale. Diese wurden für das in einem Monat beginnende Kindergartenjahr durch das Land so angepasst, dass die gestiegenen Personalkosten abgedeckt sind. Im Kinderbildungsgesetz ist der Anteil der Kommunen an den Kindpauschalen darüber hinaus genau festgelegt. Köln muss also seinen Beitrag vollständig zahlen. Er wird um 9,65 % steigen. Die Beschlussvorlage steckt noch in der verwaltungsinternen Klärung , wird aber sicher in einer auskömmlichen Form kommen.

In der Ratssitzung haben wir mündlich nachgefragt, ob der bisherige freiwillige Anteil der Kommune an der OGS-Finanzierung erhalten bleibt. Eine Antwort steht noch aus.