Einstimmiger Beschluss im Sozialausschuss gefasst Energiearmut: Strom- und Gassperrungen werden ausgesetzt und Beratungsstelle geschaffen

Einstimmig hat am 13. Januar der Sozialausschusses des Rates der Stadt Köln einen Beschluss „Energiearmut verhindern! Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ gefasst. Der Sechspunkte-Beschluss ist auch von bundesweiter Bedeutung, weil Köln damit einen neuen Kurs bei der Bekämpfung der Energiearmut mit kommunalen Mitteln steuert (siehe Anlage).

Der Beschluss sieht zunächst die Aussetzung von Strom- und Gassperren vor. Flankiert wird diese Maßnahme von der Übernahme der Stromschulden und der Anhebung der Nichtprüfungsgrenze bei Heizkosten nach SGB II und XII. Weiter beschlossen wurden die Einrichtung eines Runden Tisches gegen Strom-, Gas- und Wassersperrungen sowie eine gemeinsame Beratungsstelle von RheinEnergie, JobCenter und Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Projekt Stromsparcheck der Caritas. Ebenfalls beschlossen wurde die Aufklärung der Bevölkerung über diese Maßnahmen.

DIE LINKE hatte zusammen mit der SPD-Fraktion und Die FRAKTION bereits im November einen Antrag in den Rat eingebracht, der in den Sozialausschuss verwiesen wurde und dann nach zahlreichen Veränderungen nunmehr beschlossen wurde.

Das Ratsmitglied Jörg Detjen erklärt hierzu:

„Ich freue mich für die tausende betroffenen Menschen. Mein Dank gilt auch der RheinEnergie, die diesen Kurs von Anfang an unterstützt hat und jetzt einen neuen sozialen und präventiven Weg mitgeht. Dabei sollte uns das Wiener Modell einer Ombudsstelle gegen Energiearmut ein Vorbild sein.“

Dieses österreichische Modell ist aufgrund der EU-Richtlinien gegen Energiearmut entstanden. Sämtliche Bundesregierungen in den letzten 20 Jahren dagegen haben das Thema nicht bearbeitet. Die EU fordert langfristige und nachhaltige soziale Tarife und präventive Angebote von den Mitgliedsstaaten.

Deshalb ist für Jörg Detjen das Thema mit dem gefassten Beschluss noch nicht erledigt:

„Kommunal kann man die Not lindern, aber nicht besiegen. Man muss damit rechnen, dass sich die Energiekosten im nächsten Jahr verdoppeln werden. Einmalzahlungen der Bundesregierung helfen da nicht weiter.
Der Bundesgesetzgeber muss eingreifen und dauerhafte Lösungen einbringen.

Dazu müssten die Hartz-IV-Regelsätze deutlich erhöht werden auf das Niveau, das die Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles vorschlägt, die einen Zuschlag von 100 Euro auf den Regelsatz fordert.

Wir brauchen außerdem einheitliche Sozialtarife von allen Stromanbietern, im ganzen Bundesgebiet. Der Bund muss hierfür einen finanziellen Ausgleich gewähren, der die Bereitstellung einer Mindestmenge Strom für alle schutzbedürftigen Verbrauchenden kompensiert.

Die Grundversorger müssen durch den Bund für soziale und präventive Beratungsangebote, wie z.B. die Wiener Ombudsstelle für die Verbrauchenden, unterstützt werden.

Schließlich muss es für alle Verbrauchenden Steuererleichterungen beim Strom geben, denn Strom gehört zum täglichen Lebensbedarf. Das kann über die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7% geschehen.“

Anlage zum Beschluss Energiearmut