Ehrenfeld - Soziale Erhaltungssatzung kommt
„Der Rat hat die Verwaltung 2014 beauftragt, das Instrument „Soziale Erhaltungssatzung“ vermehrt zu nutzen.“ So beginnt ein Artikel unserer letzten Ausgabe, so ähnlich beginnen auch in der Regel die seltenen Verwaltungsvorlagen, die unsere Bezirksvertretung zu diesem Thema bisher bekommen hat. Kurzer Blick aufs Datum: Ja, wir haben wirklich 2022 und es ist diesbezüglich in den 8 Jahren ziemlich wenig passiert. Umgesetzt wurde in Ehrenfeld noch kein Satzungsgebiet, wie in den meisten Kölner Stadtbezirken. Jetzt aber soll die erste Soziale Erhaltungssatzung für Ehrenfeld kommen, das werden aller Voraussicht nach die Bezirksvertretung und der Stadtentwicklungsausschuss in den jeweils nächsten Sitzungen so beschließen.
Im April 2015 fragt DIE LINKE in der Bezirksvertretung an, welche Indikatoren der Verwaltung zum Erlass von Erhaltungssatzungen dienen und welche Gebiete in Ehrenfeld in Frage kommen. Die Antwort der Verwaltung kommt im Dezember 2015 und liest sich ungefähr so: Wir wissen es noch nicht so genau, kümmern uns aber. Gleichzeitig legt die Verwaltung einen 4-stufigen Verfahrensvorschlag für den Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln vor: I. In einer Voruntersuchung sollen Verdachtsgebiete identifiziert werden. II. Für die Verdachtsgebiete soll die Aufstellung einer Satzung beschlossen werden. Dies ist gewissermaßen eine Absichtserklärung, die allerdings schon ermöglicht, Baugesuche um ein Jahr zu verschieben. III. Das Verdachtsgebiet wird einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung unterzogen. Das muss durch ein externes Büro erfolgen, da die Stadt nicht genügend Personal hat. IV. Ggf.(!) Satzungsbeschluss.
Anderthalb Jahre später, im Mai 2017 formuliert DIE LINKE in der Bezirksvertretung einen Antrag, in dem sie die drastischen Mietpreisentwicklungen im Stadtbezirk darstellt und schon damals bestehende Verdrängungsprozesse anhand von Statistiken aufzeigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv zu werden und der Bezirksvertretung einen jährlichen Bericht vorzulegen. Der Antrag wird mehrfach geschoben, es folgt ein Fachgespräch mit der Verwaltung, es zeichnet sich ab, dass der Antrag so keine Mehrheit findet. Im Dezember 2017 beschließt die Bezirksvertretung einstimmig einen deutlich abgeschwächten Ersetzungsantrag der LINKEN, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die Ergebnisse für Ehrenfeld aus der Voruntersuchung vorzulegen, sobald sie da sind.
Schon 2018 findet sich auf Initiative unserer BV-Fraktion eine Mehrheit mit SPD, Grünen und Klimafreunden zu einem gemeinsamen Antrag: Man will nicht länger auf Ergebnisse seitens der Verwaltung warten und fordert diese auf, in „Ehrenfeld Ost“, grob gesagt dem Gebiet zwischen Innerer Kanalstraße, Weinsbergstraße, Gürtel und Subbelrather Straße, eine Soziale Erhaltungssatzungen aufzustellen und entsprechende Vorlagen noch im gleichen Jahr vorzulegen.
Das ist das Gebiet, um das es jetzt in 2022 geht. Jetzt ist die entsprechende Vorlage endlich da. In der Zwischenzeit hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld, einmal jährlich, insgesamt drei weitere Satzungsgebiete in Auftrag gegeben: für die westlichen Teile von Ehrenfeld und Neuehrenfeld, für Bickendorf und für den verbliebenen nordöstlichen Teil von Neuehrenfeld. Im Mai 2020 verabschiedet die Bezirksvertretung zudem einen Beschluss, die Verwaltung möge die Beschlüsse zur Milieuschutzsatzung umsetzen, um Menschen vor Verdrängung zu schützen.
Für für das erste der vier Gebiete wird mit dem Aufstellungsbeschluss jetzt erst mal Stufe III, die vertiefte sozialräumliche Untersuchung eingeleitet. Ein Blick in die Innenstadt zeigt: Für das Severinsviertel dauerte es vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss fast drei weitere Jahre. In Mülheim, für das zweite Kölner Satzungsgebiet, ging das in gut anderthalb Jahren.
Es bleibt also zu hoffen, dass das Thema Soziale Erhaltungssatzung auch in Köln nun tatsächlich ins Rollen kommt. Nur, was wir immer noch gerne wissen wollen: Was hat die Verwaltung in all der Zeit hierfür getan und warum dauert es so lange?