Die Gründung einer GmbH für den Schulbau ist schwach begründet

RatsfraktionReden

Ratsrede Heiner Kockerbeck 17.3.22 – TOP 10.9 Gründung einer Schulbaugesellschaft

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,

die Schulbaukrise bei deutlich wachsenden Schülerzahlen in Köln konnte in den letzten Jahren nicht aufgelöst werden. Im aktuellen Aufnahmeverfahren für das 5. Schuljahr mussten an Gesamtschulen 980 Kinder abgelehnt werden – ein trauriger Rekord in den letzten 15 Jahren. Und an Gymnasien fehlen aktuell 450 Plätze. Die Schulverwaltung ist gezwungen, an Gymnasien kurzfristig 15 Mehrklassen zu bilden. An einer Reihe von Gesamtschulen wurde oder wird ebenfalls die Zahl der Klassen je Jahrgang erhöht.

Es ist also äußerst dringender Bedarf für Änderungen im städtischen Schulbau gegeben. Doch der Vorschlag der Verwaltung, eine kleine städtische GmbH mit 5 – 10 Beschäftigten vor allem für den Bau von Schulen in den anstehenden großen Neubaugebieten überzeugt sachlich nicht. Für einen Befreiungsschlag ist die Einstellung von maximal 10 Beschäftigten viel zu klein dimensioniert.

Überhaupt stellt sich die Frage, warum die Verwaltung, aber auch die anderen Parteien sich so vorschnell auf die private Rechtsform einer GmbH festlegen. Die Höhe der Gehälter so nicht ausschlaggebend sein, wird vorgebracht. Das Hauptargument ist: Es gehe um das flexible Arbeiten in flachen Hierarchien, das qualifizierte jüngere Bauingenieure oder Architekten für den städtischen Schulbau interessieren soll.

Es ist aber überhaupt nicht ersichtlich, warum eine auf den Geschäftszweck „Schulbau“ spezialisierte, agil arbeitende Gruppe von 10 Mitarbeitenden nicht auch innerhalb der Gebäudewirtschaft eingerichtet werden kann, etwa als bei der Betriebsleitung angesiedelte Stabsstelle. Es ist ein Armutszeugnis für das wichtige Projekt der Strukturreform der Stadtverwaltung, das bereits seit längerem auf dem Weg ist, wenn nun mit so dünner Argumentation und ohne ernsthafte Prüfung von Alternativen der Rat sich auf die Gründung einer GmbH festlegen soll.

Deshalb, meine Damen und Herren, geben wir dem Rat mit unserem Änderungsantrag heute die Möglichkeit, parallel zur Prüfung der GmbH-Gründung auch als mögliche Alternative die Gründung einer Stabsstelle, einer Gruppe in der Gebäudewirtschaft sorgfältig zu prüfen. Es leuchtet nicht ein, dass motiviertes Arbeiten in flachen Hierarchien nur in einer externen GmbH und nicht in der städtischen Verwaltung selbst organisiert werden kann. Natürlich ist das möglich. Und es ist nicht nur möglich: Es muss um die Zukunft der städtischen Verwaltung willen ermöglicht werden.

Ferner heißt es, dass eine Überleitung von städtischem Personal in die GmbH nicht beabsichtigt sei. Es kann den in den Schulbau eingearbeiteten Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft aber auch nicht verwehrt werden, sich auf Stellen einer ggf. gegründeten externen Gesellschaft zu bewerben. Damit droht ein personeller Aderlass, der die Gebäudewirtschaft schwächen würde und auch für das Betriebsklima kontraproduktiv wäre.

In sich widersprüchlich sind die Aussagen zur Höhe der Gehälter. Einmal wird behauptet, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft habe „vergütungsbezogene Gestaltungsspielräume“. Insbesondere in der letzten Zeit wird aber in Bezug auf die städtische Gebäudewirtschaft festgestellt: „Vergleichbare Tätigkeiten sollen vergleichbar entlohnt werden.“ Ja, was gilt denn nun? Die kleine GmbH soll also deutlich geringere Gehälter als die übrige private Bauwirtschaft zahlen, die Nachteile des öffentlichen Dienstes also teilen, aber gleichzeitig die Vorteile des öffentlichen Dienstes nicht teilen? Das ist für uns ein logischer Widerspruch, der bisher nicht aufgelöst wurde.

Der Gebäudewirtschaft wurde in den letzten Wochen immer wieder attestiert, dass sie zahlreiche Maßnahmen eingeleitet habe, um den Schulbau insgesamt zu beschleunigen. Organisatorisch gab es Verbesserungen, die griffen. Durch umfangreiche Personalakquise kam es zu einer erkennbaren Stärkung der Gebäudewirtschaft.

Die Anstrengung sind fortzusetzen und offenbar zu intensivieren. Motivierendes Arbeiten in flachen Hierarchien und spezialisiert auf klar umrissene Arbeitsgebiete darf es nicht nur außerhalb der städtischen Verwaltung geben. Deshalb bitte ich alle Fraktion sorgfältig zu erwägen, ob Sie nicht der von uns beantragte Prüfung von zwei Beschlussalternativen, erstens der privaten Rechtsform einer GmbH und zweitens einer Schulbaugruppe in der Gebäudewirtschaft, z.B. einer Stabsstelle, zustimmen können.