Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen“ vor Bebauung
Die Gleueler Wiese in Köln soll dauerhaft vor Bebauung geschützt werden. Hintergrund ist, dass zunehmende Hitzeperioden zeigen, wie wichtig unversiegelte, begrünte Flächen für ein gutes Stadtklima sind. Leider wurden in der Vergangenheit immer wieder Grünflächen trotz vorherigem Schutzstatus bebaut. Um das zu verhindern, diskutiert der Rat über eine Stiftungslösung, die die Gleueler Wiese langfristig sichert. Uschi Röhrig hielt folgende Rede:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gestern war der bisher heißeste Tag dieses Sommers.
Ebenfalls gestern schrieb der österreichische Standard:
Die Begrünung von Paris "zeigt in der aktuellen Hitzewelle erste, teils spektakuläre Resultate", In den renaturierten Straßen und Vierteln sei es um bis zu vier Grad weniger heiß.
Das ist besonders beeindruckend, wenn man es mit dem traditionell konservativ regierten Madrid vergleicht, wo der Klimawandel in der Stadtplanung konsequent ignoriert wurde. Dabei wissen doch Spanier ganz gut, wie man der Hitze trotzt. Aber die Puerta del Sol in Madrid verwandelt sich jeden Sommer in das Tor zur Hölle oder die teuerste Bratpfanne Spaniens. Es ist das Ergebnis grandioser Fehlplanung.
Wir haben in Köln schon genug solcher Fehlplanungen, wie den Otto-Platz. Es wird Zeit die Zeichen endlich zu erkennen. Darum hatten wir im Umweltausschuss auch die Netto-Null-Versiegelung beantragt, die von einer uneinsichtigen Mehrheit abgelehnt wurde.
Wir sind zwar überzeugt, dass sich hier im Herbst die Mehrheiten Richtung Umwelt und Soziales verschieben werden, aber wir verstehen die Guten Klimafreunde, dass sie jetzt hier und heute die Gleueler Wiese endgültig vor Bebauung sichern wollen. Es gibt kaum eine Möglichkeit, ein Gelände Grundstück oder Fläche dauerhaft vor einer oder weiterer Bebauung zu schützen. Wir sehen ja gerade beim Regionalplan und parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne hierfür genügend Beispiele, wo zukünftig in bisher geschützten Landschaftsbestandteilen gebaut werden darf. Ich gebe mal als Stichwort die Felder zwischen Rath und Neubrück.
Allerdings finden wir, dass der Vorschlag der Quasi-Privatisierung öffentlichen Grund und Bodens nur die zweitbeste Möglichkeit ist.
Eine Stiftung dagegen in deren Satzung explizit der Stiftungszweck ausformuliert werden kann, kann bisherige Beschlüsse respektieren und gleichzeitig für die Zukunft Vorsorge treffen.
Daher bitte ich Sie um Zustimmung für unsere sehr gute und praktikable Lösung.
Vielen Dank