Bund und Land müssen KVB Kosten für 49 Euro-Ticket vollständig erstatten!

Rede von Güldane Tokyürek zur Ratssitzung am 23. März 2023 zu einem Dringlichkeitsantrag aller demokratischen Fraktionen und Gruppen

Nach langen hin und her wird nun das Deutschlandticket eingeführt. Das ist erstmal eine sehr erfreuliche Nachricht. Es gibt aber etliche Baustellen. Deshalb ist es gut, dass wir heute gemeinsam diesen Antrag beschließen werden.

Die dauerhafte Finanzierung für das Deutschland-Ticket und der Ausbau des Angebots sind wohl die wichtigsten Baustellen. Das Finanz-Mikado zwischen Bund und Ländern darf nicht zu Lasten der Beschäftigten und der Fahrgäste gehen. Damit das Deutschlandticket auch nachhaltig funktioniert, braucht es umfassende Investitionen auch ins Personal, um den Ausbau und die steigenden Fahrgastzahlen zu bewältigen. Schon heute herrscht Personalmangel mit konkreten Folgen: Fahrtausfälle wegen fehlendem Personal und hoher Krankenstände sind an der Tagesordnung. Dem Personalengpass muss mit einer umfassenden Personalstrategie für Planung, Bau und Betrieb entgegengewirkt werden: Durch die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und angemessener Bezahlung wird der Sektor für Beschäftigte und Nachwuchskräfte attraktiver.

Die Bundesregierung muss endlich den Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV beschließen. Die Verkehrsunternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass die für das Deutschlandticket entstehenden Kosten vollständig ausgeglichen werden. Deshalb ist der Parlamentsvorbehalt bei Preiserhöhungen wichtig, damit es auch im nächsten Jahr bei 49 Euro bleibt. Den Verkehrsunternehmen ist ein vollständiger Ausgleich auf die Einnahmeverluste zu gewähren. Einführungskosten, Dynamisierung und Nachschusspflicht müssen geregelt werden, ebenso wie Werbung, Vertrieb und Evaluation des Tickets.

Das Ticket soll nur als Handyticket oder Chipkarte ausgegeben werden. Für eine Übergangsphase soll die Papierform mit QR Code zugelassen sein. Das ist ein großes und nicht hinnehmbares Manko bei den Plänen für das Deutschlandticket, denn ein Teil der Bevölkerung wird damit ausgeschlossen. Das ist eine Hürde beispielsweise für Seniorinnen und Senioren. Barrierefreiheit und der einfache Zugang zur Mobilität sind aber für die Akzeptanz unerlässlich. Für viele mit kleinem Einkommen bleibt es außerdem unerschwinglich. Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sehr früh in der Diskussion einen Sozialticket für 29 Euro gefordert. Weitere betroffene Gruppen wäre da noch zu nennen: die Schülerinnen, Studierende und Auszubildenden. Viele Länder haben das im Blick und werden entsprechende Tickets anbieten oder tun das schon. In der Diskussion hätte man sich von Bund und Land ein deutliches Bekenntnis gewünscht.

Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist. Richtig ist es daher, dass wir hier und heute unsere Forderungen stellen und nicht zuwarten.

Eine gesicherte Finanzierung ist Voraussetzung für einen zukunftsfähigen ÖPNV. Der Bund und die Länder sind jetzt in der Pflicht, eine dauerhafte und umfassende Finanzierungsstruktur sicherzustellen. Kurzfristige Fördermittel sind nicht ausreichend, um die Kommunen zu unterstützen und die entstehenden Kosten zu decken. Damit verbunden sind Regelungen für klare Zuständigkeiten von Bund und Ländern und erweiterte Handlungsspielräume der Kommunen beim Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV.

Der Antrag wurde beschlossen.