Ausverkauf von städtischem Grund stoppen.

Michael Weisenstein

Seit vielen Jahren fordert DIE LINKE den Verkauf von städtischem Grund endlich zu stoppen. In diesem Frühjahr ist mit einem Beschluss des Kölner Rates zu rechnen, der eine Wende in der Liegenschaftspolitik bedeuten kann. Im Grundsatz soll künftig kein städtischer Grund mehr verkauft werden. Die Änderungen sollen in mehreren Schritten umgesetzt werden: Zunächst soll die Erbbauregel bei Flächen für den Geschosswohnungsbau gelten. Bei Flächen für Einfamilienhäuser, Gewerbeflächen und Flächen für Sondernutzungen soll die Erbbauregel später folgen.

Beim Geschosswohnungsbau auf städtischen Flächen ist die Eigentumsbildung künftig untersagt, das heißt, es gibt nur Mietwohnungen. In der Regel sollen min. 30 % der Wohnungen als Sozialwohnungen (Förderweg A, 7,00 Euro Miete pro Quadratmeter) und 20 % im preisgedämpften Segment (10,00 Euro pro Quadratmeter) gebaut werden. Solange es für den preisgedämpften Sektor keine Förderung gibt, sind die 20 % der Wohnungen nach dem Förderweg B zu bauen (7,80 Euro pro Quadratmeter).

Die Laufzeiten sollen 80 Jahre betragen. Für die ersten 60 Jahre besteht für 50 % der Wohneinheiten eine Mietpreisbindung. Der fällige Zins für den Erbpachtnehmer beläuft sich auf 1,5 % des Verkehrswertes pro Jahr. Wenn die Mietpreisbindung ab dem 61. Jahr wegfällt, erhöht sich der Zinssatz auf 4 %.  Es sollen diejenigen einen Erbpachtvertrag erhalten, die das beste Konzept für das Areal vorhalten. Es wird aber auch Direktvergaben an Bestandhalter geben.

Die LINKE begrüßt die Einführung des Erbbaurechtes. Mit der Einführung der Erbpacht besteht die Chance, die enorme Preissteigerung bei Grund und Boden einzudämmen, denn mit Erbpachtgrundstücken kann nicht spekuliert werden. Es besteht die Möglichkeit, den Anteil der preiswerten Mietwohnungen im Neubausegment zu erhöhen. Bei aller Freude über die Vorlage, müssen aber Verbesserungen vorgenommen werden. Deswegen fordert Die LINKE folgende Änderungen:

  1. Es darf keine Ausnahmen geben. Kein städtischer Grund und Boden darf verkauft werden, denn nur, wenn es ausreichend Flächen in öffentlicher Hand gibt, können gesellschaftlich definierte Ziele der Stadtentwicklung verwirklicht werden.
  2. Der Anteil der preiswerten Wohnungen muss zwischen 75 % und 100 % liegen, da der übergroße Teil der Kölner*innen preiswerte Wohnungen braucht und keine teuren Wohnungen.
  3. Auch nach Auslauf der Förderzeit müssen die Wohnungen Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten bleiben.
  4. Der Quadratmeterpreis im preisgedämpften Sektor darf nur 9,00 Euro betragen, weil viele Menschen mit niedrig entlohnten Berufen außerhalb des Transferleistungsbezugs unter einer zu hohen Mietpreisbelastung leiden.
  5. Städtische und stadtnahe Wohnungsbauunternehmen müssen immer vorrangig mit Erbbauverträgen bedient werden, da so der gesellschaftliche Einfluss gewahrt werden kann.