Anfrage der Linksfraktion zum Mietwucher beantwortet - Mietwucher durch eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes begegnen!

Der Kölner Wohnungsmarkt ist stark angespannt. Vermieter nutzen die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus und verlangen überhöhte Mieten.

Die Linksfraktion hat daher eine Anfrage zum Mietwucher gestellt. Für die Sitzung des Unterausschusses Wohnen am 2. September hat die Stadtverwaltung diese Anfrage beantwortet.

Wiebke Beushausen, sachkundige Einwohnerin im Unterausschuss Wohnen, erklärt hierzu:

„Die aktuelle Gesetzeslage bietet kaum Möglichkeiten, gegen Mietwucher vorzugehen. Dem skandalösen Mietwucher muss dringend durch eine Anpassung und Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes begegnet werden.“

Michael Weisenstein, wohnungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, ergänzt:

„Wir stimmen mit dem Mieterbund überein: Mietpreisüberhöhungen sollten bereits bei festgestelltem Wohnungsmangel verfolgt werden können und nicht erst, wenn der individuelle Nachweis erbracht wird, dass dieser Mangel ausgenutzt wird. Es ist erfreulich, dass auch die Kölner Stadtverwaltung diese Sicht teilt.“

Die Stadtverwaltung informierte jüngst über ihre Bestrebungen zur Mietpreiskontrolle: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 6 Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhungen aufgegriffen und 4 Verfahren abgeschlossen.

Nach der o.g. Änderung des Wirtschaftsstrafrechts könnten auch in Köln in deutlich mehr Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Mietpreisüberhöhung eröffnet werden – so die Einschätzung der Stadtverwaltung.

Anfrage
Beantwortung der Anfrage