Abschläge zahlen - soziale Einrichtungen müssen weitermachen können!
Der Haushalt soll erst Im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden. Das besorgt viele soziale Träger und kulturelle Einrichtungen. Sie befürchten, ihren Arbeit nicht fortsetzen zu können. Daher hat Die Linke einen Antrag gestellt, im Januar und Februar Abschläge zu zahlen. Rede von Güldane Tokyürek zur Ratssitzung am 1. Oktober 2024
Das hat Güldane Tokyürek dazu gesagt:
"Wir haben es uns mit dem Antrag nicht einfach gemacht. Er ist richtig und notwendig in der aktuellen Situation. Der Antrag hat zwei Intentionen. Zum einen soll der Rat die Entscheidungshoheit über Projekte im Rahmen der Haushaltsentscheidung behalten und nicht durch die Beendigung oder Reduzierung von Finanzierungen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung geltenden Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung in § 82 GO NRW sollen das Budgetrecht des Rates schützen (OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2008- 15 B 1755/08). Zum anderen dürfen Strukturen nicht allein deshalb wegbrechen, weil wir uns unverschuldet in einer haushaltslosen Zeit befinden werden.
Die Forderung der städtische Weiterfinanzierung des Projektes, der Maßnahme oder der Förderung durch Vertragsabschluss, Zuwendungsbescheid o.ä. soll ja nur für die Dauer der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 zu einer städtischen Rechtspflicht werden. Es handelt sich daher um einen kurzen Zeitraum, der aber vielen Träger Sicherheit gibt, dass Anfang 2025 die eigene Arbeit auch fortgesetzt werden kann. Unser Antrag hat ihre Wirkung dort, wo die gesetzliche Grundlage des § 82 GO NRW nicht bereits zur Weiterführung der Finanzierung im bisherigen Umfang ausreicht.
Das Bündnis sieht es anscheinend ähnlich und hat einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Mängel hat, aber der Handlungsdruck ist erkannt worden. Der Änderungsantrag des Bündnisses hat Träger im Blick, wo Mittel bereits dauerhaft vorgesehen waren und die Strukturen im städtischen Interesse gesichert werden. Das ist erstmal erfreulich. Was ist aber mit den Trägern, die erst über den Veränderungsnachweis der Stadt Köln berücksichtigt worden sind oder Maßnahmen und Projekte, die ohnehin 2024 enden? Hier möchte ich beispielhaft auf Paula e.V., die Stadtteilmütter und den Anonymen Krankenschein hinweisen. Mit unserem Antrag hätte Paula e.V. die Sicherheit, dass die Arbeit weitergeführt werden, ebenso die Stadtteilmütter. Solche Strukturen können nicht darauf warten, dass der Haushalt erst im März oder April bekanntgegeben wird. Für diese Träger sind Verträge, wie wir sie vorschlagen, oder Abschlagszahlungen existenziell. Fallen Strukturen weg, fallen nicht nur Arbeitsplätze weg. Auch die Menschen, die auf diese Strukturen angewiesen sind, verlieren viel. Noch einschneidender könnte es beim Anonymen Krankenschein aussehen, wenn deshalb die betroffenen Menschen keinen Arzt aufsuchen können oder eine dringende Operation nicht durchgeführt werden kann.
An uns ist herangetragen worden, dass im Bereich der Integration und Migration mindestens 90,1 Vollzeitstellen in Gefahr sind. Bei alledem darf auch nicht vergessen werden, dass Projekte und Maßnahmen über Jahre im Veränderungsnachweis berücksichtigt worden sind. Warum diese anders behandelt werden sollen, als die in der mittelfristigen Planung, erschließt sich nicht und ist auch nicht richtig. Das sind gewachsene Strukturen, die ebenfalls nicht gefährdet werden dürfen."
Auf der Ratssitzung wurde versichert, dass die Verwaltung so verfährt, wie wir es in unserem Antrag gefordert haben.