Volkshochschule Köln - Die von der Verwaltung geplante Honorarerhöhung ist völlig unzureichend!

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Honorare an der Kölner Volkshochschule generell um zwei Euro zu erhöhen. Dies soll in Bereichen wie Fremdsprachen, Kultur oder berufliche Bildung gelten, in denen Lehrende in der Regel nur 20 Euro für eine Unterrichtsstunde erhalten. In den Integrationskursen und Kurse für Deutsch als Fremdsprache erhalten die Lehrenden dagegen seit zwei Jahren 35 Euro die Stunde.

Heiner Kockerbeck, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE meint dazu: "Eine Erhöhung um zwei Euro ist ein Witz. An der Volkshochschule herrscht große Unruhe wegen der 15 Euro Lohnunterschied. Und es wird immer schwerer, Lehrkräfte für 20 Euro die Stunde zu bekommen. Ziel muss sein, dass alle mindestens 35 Euro die Stunde bekommen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!"

Die Fraktion DIE LINKE wird deshalb im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 18. März einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung einbringen. Der Änderungsantrag sieht ein Honorar von mindestens 35 Euro für eine Unterrichtsstunde für alle Kurse vor. Auch in den Kursen für Fremdsprachen, Gesundheitsbildung oder beruflicher Bildung sollen 35 Euro bezahlt werden, also nicht weiter nur in den Integrations- und Deutschkursen für Asylbewerber und Geflüchtete.

Ein weiteres drängendes Problem an der Volkshochschule möchte DIE LINKE ebenfalls gelöst sehen: Die Lehrkräfte müssen von ihren nicht gerade üppigen Honoraren selbst die Sozialversicherungen bezahlen, sonst sind sie im Krankheitsfalle, im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit ohne Versicherungsschutz. Dies ist eine Folge davon, dass die Volkshochschule ihre Lehrenden nicht dauerhaft, sondern nur auf Honorarbasis anstellt. Es gibt jedoch rund 80 Lehrkräfte an der Kölner Volkshochschule, die als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte über viele Jahre hinweg fast ausschließlich bei der Volkshochschule arbeiten. Sie sind damit nicht mehr klassische freischaffende Honorarkräfte, die dort ein paar Stunden die Woche zusätzlich zu anderen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Sie arbeiten dauerhaft Vollzeit bei der VHS.

Lehrkräfte an den Volkshochschulen, die mehr als 20 Unterrichtsstunden die Woche dort geben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der öffentlichen Rentenversicherung anzumelden. Die Volkshochschulen als ihr Arbeitgeber weigern sich bisher meist, die Hälfte ihres Versicherungsbeitrages mitzutragen. Wird eine VHS-Lehrkraft Mitglied einer Krankenkasse, muss sie den Versicherungsbeitrag vollständig alleine tragen. Zu Anfang des Jahres haben das Land Bremen und die Bremer Volkshochschule eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der sie für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte Zuschüsse zur Renten- wie zur Krankenversicherung bezahlen möchten. Auch eine schrittweise Anhebung der Honorare auf 31 Euro die Stunde wurde vereinbart.

Oswald Pannes, sachkundiger Einwohner für DIE LINKE im Schul- und Weiterbildungsausschuss meint dazu: "Die Stadt muss endlich ihren Pflichten als Arbeitgeber nachkommen. Es gibt sehr viele arbeitnehmerähnlich Beschäftigte bei der Volkshochschule. Ihnen muss deshalb, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, die Hälfte der Kranken- und der Rentenversicherung von der Stadt bezahlt werden. Bisher handelt die Stadt hier höchst unsozial!"