Scheitern des HGK-Kaufs: LINKE sieht sich durch Kommunalministerium bestätigt und prüft Anfechtung der Zustimmungsbeschlüsse von Rat und Kreisausschuss

Die Linksfraktionen im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises und im Rat der Stadt Köln sehen sich durch die bekannt gewordenen Vorbehalte des Kommunalministeriums gegen den jetzt gestoppten Kauf einer europaweiten Binnenschifffahrtgruppe durch die Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) in ihrer Kritik bestätigt. In den Medien wird von juristischen Bedenken des Ministeriums berichtet. So wird darauf hingewiesen, dass nach den dem Ministerium vorliegen Unterlagen unklar sei, wann eine Tätigkeit der zu erwerbenden Gesellschaften außerhalb des Gemeindegebietes zulässig sei. Es fehlen u.a. auch Angaben zu Kunden aus Köln und dem Rhein-Erft-Kreis und zum Anteil des Frachtumschlags in den von der HGK betriebenen Häfen.

Wenn Angaben fehlen, dann wurden auch die kommunalen Gremien, die dem HGK-Deal zustimmen mussten, unvollständig informiert“, erklärt Hans Decruppe, Anwalt und Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft. „Wie sollen Rats- oder Kreistagsmitglieder, die die Sachverhalte nicht aus eigener Wahrnehmung kennen und als juristische Laien nur schwer beurteilen können, Beschlüsse fassen, wenn sie von den zuständigen Verwaltungen nicht umfassend und sachgerecht informiert werden?“

Dabei hatte die Fraktion der LINKEN im Kreistag fehlende Angaben sogar ausdrücklich und detailliert abgefragt, aber keine Antwort erhalten. In einem umfangreichen Fragenkatalog wurden konkrete Fragen zur wirtschaftlichen Betätigung jeder einzelnen der zu erwerbenden Gesellschaften für die örtliche Daseinsvorsorge im Gebiet der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises gestellt.

Die Antwort der Kreisverwaltung (siehe Drucksache 166/2020 2. Ergänzung – im Auszug beigefügt) hierzu lautete substanzlos:

„Nähere Angaben liegen dem Kreis nicht vor.“

Obwohl also entscheidende Informationen – nämlich die Beantwortung der Frage nach dem konkreten kommunalen Bezug der wirtschaftlichen Betätigung der zu erwerbenden Gesellschaften für die örtliche Daseinsvorsorge im Gebiet der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises – fehlten, wurde vom Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises am 25.06.20 mit den Stimmen aller Fraktionen außer der LINKEN die Zustimmung zu dem Erwerbsgeschäft der HGK erteilt. Einen gleichlautenden Zustimmungsbeschluss – ebenfalls ohne ausreichende Information der Ratsmitglieder – hatte bereits zuvor der Rat Köln am 19. Juni gefasst.

Für die Fraktionen der LINKEN in Köln und im Rhein-Erft-Kreis ist das jetzt Anlass, die Anfechtung bzw. Beanstandung der Zustimmungsbeschlüsse wegen Rechtswidrigkeit zu prüfen. Jurist Decruppe dazu: „Hier geht es nicht um Lappalien, sondern um grundsätzliche Fragen der kommunalen Demokratie durch korrekte und umfassende Information der kommunalen Mandatsträger vor Entscheidungen. Falls notwendig, werden wir die Sache vor Gericht klären.“

Dabei ist DIE LINKE keineswegs glücklich über diese Entwicklung. „Die HGK und der Kölner Stadtwerkekonzern nehmen durch die von ihnen selbst verschuldete Entwicklung leider Schaden“, kommentiert Jörg Detjen, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN in Köln die aktuelle Entwicklung.
Dabei sind wir als LINKE prinzipiell für die Stärkung und den Ausbau der kommunalen Gesellschaften. Wir tragen auch eine regionale Entwicklung der Gesellschaften in Kooperation mit benachbarten Städten mit, aber ein europaweites Engagement von kommunalen Unternehmen ist schlicht nicht tragbar, weil es mit kommunaler Daseinsvorsorge überhaupt nichts mehr zu tun hat.“

Bergheim/Köln, den 30.06.20

Hans Decruppe                                                                                            Jörg Detjen

(Fraktionsvorsitzender                                                                                  (Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft)                                                               DIE LINKE im Rat Köln)