Jobcenter verweigert die Übernahme von notwendigem Schulbedarf

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Bereits 2014 forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken, bislang ohne Erfolg. In den letzten Monaten stellten verschiedene deutsche Gerichte (siehe Anfragetext im Anhang) fest, dass nicht alle notwendigen Ausgaben für die Schule im Regelbedarf von Erwerbslosen und ihren Kindern enthalten sind. 100 Euro jährlich sieht das SGB II für Schulpflichtige vor. Doch dieses Geld ist für laufendes Material wie Hefte und Stifte vorgesehen. Die Gerichte verurteilten die beklagten Jobcenter dazu, Gelder für den Kauf von Schulbüchern, PCs, Laptops oder Tablets zu erstatten.

DIE LINKE fragte im Sozialausschuss nach, wie das Jobcenter Köln die Erstattung von solchen notwendigen Anschaffungen handhabt. Mit der nun vorliegenden Antwort des Jobcenters ist Jörg Detjen, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kölner Stadtrat, mehr als unzufrieden:

„2018 haben allein sechs unterschiedliche Gerichte Jobcenter zur Erstattung der Anschaffungen verdonnert. Doch das Kölner Jobcenter versteckt sich hinter den Weisungen der Bundesagentur. Es verlangt unbeirrt, dass diese Anschaffungen aus dem Regelsatz bezahlt werden.“

Jörg Detjen erläutert: „Einfache Laptops kosten ab 300 Euro, einfache PCs 400 Euro und mehr. Wie soll das vom Existenzminimum abgespart werden? Der angebotene Kredit ist ein Scheinangebot, das nicht funktioniert.“

Jörg Detjen weiter: „Auch die Kosten für Schulbücher will das Jobcenter nicht zahlen. Es verweist zwar zu Recht darauf, dass in Köln ALG-II-Empfänger vom Eigenanteil befreit sind. Doch weil die Schulbuchetats der Schulen zu niedrig sind, müssen immer mehr Bücher selbst gekauft werden. Davon sind diese Kinder nicht befreit.“

Die Haltung des Jobcenters empört Jörg Detjen: „Die momentane Debatte über eine eigenständige Kindergrundsicherung zeigt, dass viele Menschen es als Unrecht erkannt haben, arme Kinder dauerhaft finanziell zu benachteiligen. Gerade in dieser Frage entlarvt sich die ganze Doppelmoral der Hartz-Gesetze. Angeblich sollen Erwerbslose und ihre Kinder gefördert werden. Gleichzeitig verweigert man ihnen wichtige Voraussetzungen für einen Schulabschluss. Zynischer und entlarvender kann Sparpolitik auf dem Rücken von armen Kindern nicht ausgetragen werden!“

Zur Anfrage.

Zur Antwort des Jobcenters.