Honorarkräfte von VHS und Rheinischer Musikschule in der Krise absichern! Positiver Schritt an der Musikschule - nicht an der VHS, bei auf fünf Wochen befristeten Verträgen!

Die Schließung der Volkshochschule und der Rheinischen Musikschule bringt die Honorarkräfte dort in eine existenzielle Situation. Weil keine Kurse stattfinden, bekommen sie auch kein Honorar.

Heiner Kockerbeck, bildungspolitischer Sprecher der LINKEN im Kölner Stadtrat, erklärt:

"In der Coronakrise muss die Stadt ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitsgeber gerecht werden. Die vielen Honorarkräfte in ihrem Dienst dürfen nicht durch das Raster fallen. Denn für Festangestellte gibt es Kurzarbeitergeld, für Selbstständige und Unternehmen Wirtschaftshilfen. Solange Lösungen von Land und Bund nicht greifen, muss die Stadt die Krise finanziell überbrücken. “

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat am Dienstag in einer Presseerklärung die Stadt Köln aufgefordert, die Honorare weiter zu zahlen. Die Volkshochschule St. Augustin gibt den Honorarkräften die Möglichkeit, weiter zu arbeiten. Sie kommunizieren per Computer mit ihren Schülern. Die Stadt Köln hatte gestern in der Presse erklärt, keine Zahlungen leisten zu wollen. Sie wolle lediglich einen Abschlag auf bisher geleistete Stunden zahlen.

"Die Rheinische Musikschule hat bereits von sich aus zugesagt, dass sie die Honorare bis zu den Osterferien weiter bezahlt. Das ist als erste Hilfe sehr begrüßenswert. Bei der VHS fehlt ein solcher Schritt. Die Stadtspitze tut so, als ginge sie die Situation der Honorarkräfte nichts an. Vielen Lehrenden brechen aber die Einnahmen weg. Die Stadt muss jetzt auf die Honorarkräfte zugehen, sonst fehlen ihr nach der Krise die Arbeitskräfte“, so Heiner Kockerbeck. "Es werden nun schnelle Hilfen gebraucht. Aber dann muss es im April eine Lösung für die Zeit nach den Osterferien geben."

Heiner Kockerbeck sieht auch das Land und den Bund in der Pflicht:

„Land und Bund müssen jetzt unverzüglich Regelungen im Sozialen Entschädigungsrecht schaffen, mit denen auch Honorarkräfte für die Schließung ihrer Arbeitsstätte entschädigt werden, wenn sie nicht erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen."

Zur Situation der Honorarkräfte: In den vergangenen Jahren hatte es an der Kölner Volkshochschule ebenso Unruhe und Proteste bei den Beschäftigten gegeben, wie an der Rheinischen Musikschule. Bei ihr arbeiten mehr als 150 Musiklehrer/innen auf Honorarbasis. Der Rat hatte bei beiden Einrichtungen die Entlohnung mehrmals leicht verbessert. An der Musikschule wurden zuletzt zusätzlich feste Stellen geschaffen. Siebzig Prozent des Musikunterrichts werden hier mittlerweile von tariflich Beschäftigten gegeben. An der Volkshochschule ist man von solch einer Lösung noch weit entfernt. Hier gibt es rund hundert arbeitnehmerähnlich Beschäftigte, die oft langjährig in Vollzeit für die Stadt arbeiten, aber als Scheinselbstständige, ohne soziale Absicherung und Rentenansprüche.

Heiner Kockerbeck:

„Die aktuelle Krise zeigt ein weiteres Mal wie sozial ungerecht und unverantwortlich es ist, dauerhaft zahlreiche Lehrer/innen auf Honorarbasis zu beschäftigen, anstatt mit ihnen mit feste Arbeitsverträgen abzuschließen. Prekäre Arbeit und Scheinselbständige bei der Kommune: Das muss endlich beendet werden!“

Folgenreich für die momentane Situation der Honorarkräfte der Volkshochschule ist auch, dass es in den ca. dreißig Integrationskursen für Asylsuchende und Geflüchtete nur besonders kurzfristige Verträge gibt, die auf jeweils fünf Wochen befristet sind. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Auftrag gegeben. Sie umfassen 600 Unterrichtstunden. Bei 20 Stunden Unterricht in der Woche dauern die Kurse also 7,5 Monate. Dennoch vergibt die Volkshochschule hier nur Honorarverträge für jeweils 100 Stunden, also fünf Wochen.

Heiner Kockerbeck:

„Umgehend sollte die VHS dazu übergehen, nur noch Honorarverträge für die gesamte Dauer eines Kurses abzuschließen. Es hat skandalöse Züge, bei einer Kursdauer von über einem halben Jahr mit Kettenverträgen von jeweils fünf Wochen zu arbeiten. Die VHS reicht ein leichtes unternehmerisches Risiko ungefiltert an die Beschäftigten weiter. Von einem öffentlichen Arbeitgeber dürfte man so etwas schon gar nicht erwarten.“

Der Hintergrund dieser Regelung ist offenbar, dass aufgrund rigider Vorschriften des BAMF theoretisch die Teilnehmerzahl an den Kursen sinken kann, z.B. weil Teilnehmer aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten den Kurs verlassen müssen. Der Kurs könnte dann für die VHS unrentabel werden. Andere Träger schließen aber durchaus Honorarverträge über 600 Stunden, also 30 Wochen ab.