Für einen wirksamen Schutz vor Zweckentfremdung von Wohnraum: Wohnraumschutzsatzung verschärfen!

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Die bisherige Satzung zum Schutz von Wohnraum in Köln läuft Ende Juni aus. Die Verwaltung hat der Politik eine überarbeitete Fassung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diesen Entwurf sieht DIE LINKE als unzureichend an und beantragt daher eine Reihe von Änderungen.

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, dazu:
„In Köln lässt sich derzeit viel Geld damit verdienen, Wohnungen über Airbnb zu vermieten oder günstige Wohnungen abzureißen und hochpreisig neu zu bauen. Wir müssen die Mieter vor diesem entfesselten Immobilienmarkt schützen und schärfer gegen solche Zweckentfremdungen vorgehen!“

DIE LINKE beantragt unter anderem folgende Änderungen und Ergänzungen:

  • Eine Registrierungspflicht für jede Wohnung, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt wird. Hiermit werden genehmigte Umnutzungen deutlich von illegalen Zweckentfremdungen getrennt.
  • Die Klarstellung, dass Boardinghouses als gewerbliche Nutzung und nicht als Wohnnutzung zu betrachten sind. Damit wird ein mögliches Schlupfloch geschlossen.
  • Die Festlegung einer zeitlichen Höchstgrenze, oberhalb derer die berufliche oder gewerbliche Nutzung einer Wohnung als Zweckentfremdung gilt, auf acht Wochen.
  • Die Pflicht, bei einem Abriss von Wohnungen Ersatzneubauten im gleichen Bezirk und zu vergleichbaren Mieten zu errichten.

Michael Weisenstein hierzu:
„Laut Verwaltungsvorschlag müssen Ersatzbauten für abgerissene Wohnungen den Mietspiegel einhalten. Aber für eine Wohnung, die sechs Euro den Quadratmeter kostet, kann doch eine Wohnung für 13,70 Euro kein Ersatz sein!“