Coronaschutzmaßnahmen anpassen - Ehrenamtliche Nachhilfe für Kinder von Geflüchteten weiterhin ermöglichen!

DIE LINKE hatte zum Hauptausschuss heute eine Anfrage gestellt, in der u. a. nach dem Besuchsverbot in Geflüchtetenunterkünften für ehrenamtliche Unterstützer aus Willkommensinitiativen gefragt wurde. Ihnen wird der Zugang verwehrt, auch für Nachhilfe der Kinder. Die Verwaltung besteht auf dieser (Nicht-)Besuchsregelung. Demgegenüber steht die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie erlaubt, „Angebote, die der Integration dienen“, wenn Maske getragen und der Abstand eingehalten wird.

Dazu erklärt Jörg Detjen, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Dieses Besuchsverbot ist gerade in Geflüchteteneinrichtungen, die aus einzelnen, abgeschlossenen Wohnungen bestehen, nicht nachvollziehbar. Hier besucht lediglich eine Person einen anderen Haushalt. Es ist unverständlich, wieso dieses selbstverständliche Recht nicht für Geflüchtete gelten soll. Die Stadt sollte hier zwischen Einrichtungen mit abgeschlossenen Wohnungen und Massenunterkünften differenzieren.“

Die Verwaltung sieht kein Problem darin, denn: „Es steht allen ehrenamtlichen Integrationshelfern frei, beispielsweise ein Nachhilfe- oder Hausaufgabenbetreuungsangebot in anderen Räumlichkeiten anzubieten.“ (Zitat aus der Antwort, Ds 3368/2020)

Jörg Detjen hält nichts davon, Ehrenamtlern solche Steine in den Weg zu legen: „Ehrenamtler leisten viel. Doch die Suche nach Ausweichräumen dürfte viele überfordern. In Einrichtungen mit Gemeinschaftsräumen sollten ein oder mehrere Räume für die Nachhilfe zur Verfügung gestellt werden. Der Platz müsste inzwischen da sein. Für Einzelunterkünfte dagegen müssen dieselben Regeln gelten wie für jede andere Wohnung auch!“

Beantwortung der Anfrage