Linksfraktion aktuell

Zuständigkeitsordnung

Änderungsantrag zur 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung

Die Zuständigkeitsordnung wird hinsichtlich der Anhörungsrechte der Bezirksvertretung wie folgt in § 2 Absatz 3 Ziffer 6. Bauwesen und Stadtplanung um die Ziffer ?6.8 Bauvorhaben von Telekommunikations-, insbesondere UMTS-Sendeanlagen? ergänzt.