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Unterkunftskosten für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II und deren Umzüge

In der Kölner Presse häufen sich Berichte, dass Bezieherinnen und Beziehern von ALG II, deren Wohnung mehr Quadratmeter umfasst als ihnen zusteht, nur noch ein Teil der Unterkunftskosten von der ARGE erstattet wird.

Da es aber in Köln kaum preiswerten Wohnraum gibt, beziehen diese Personen zunehmend Wohnungen, deren Miete zwar vollständig von der ARGE übernommen wird, die aber für sie zu klein sind.

Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von ALG II werden zur Zeit die Unterkunftskosten auf Grund zu hoher Quadratmeterzahl nicht vollständig übernommen, bzw. wie viele von ihnen haben seit Januar 2006 eine Mietkostensenkungsaufforderung erhalten?

2. Wie viele von denen, die eine Mietkostensenkungsaufforderung erhalten haben, sind inzwischen in eine Wohnung gezogen, deren Miete vollständig von der ARGE übernommen wird, deren Quadratmeterzahl aber für sie zu gering ist?

3. Sind in Köln im vergangenen Halbjahr an ALG II-Bezieherinnen und Bezieher Aufforderungen zum Wohnungswechsel ergangen? Wie viele waren es und welche Gründe lagen vor?

4. Ist der Verwaltung ein kürzlich ergangenes Urteil des Sozialgerichts Köln bekannt ? der KStA berichtete am 21.4.2006 in seiner Bonner Ausgabe darüber, vgl. beiliegenden Artikel -, nach dem mietsenkende Maßnahmen und Zwangsumzüge nur dann verhängt werden dürfen, wenn tatsächlich preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht? Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Urteil?

5. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, die Mietobergrenze zu erhöhen?