Linksfraktion aktuell

Erhöhung der Heizkostenpauschale

Die Preise für Öl und Gas sind in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen. Das bekommen viele Mieter mit der nach der Heizperiode eintreffenden Heizkostenabrechnung bitter zu spüren.

Die derzeitige Obergrenze von 1,30 Euro pro qm für ALG II - BezieherInnen basiert auf Durchschnittswerten und Erfahrungen, die die Zeit vor 2005 betreffen. Bisher gibt es noch keine öffentlichen Anzeichen dafür, dass Köln den kommunalen Gestaltungsraum nutzt und die Heizkostenpauschale von 1,30 Euro auf Grund der neuen Entwicklung erhöhen will.

Die Fraktion Die Linke.Köln bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie haben sich die Durchschnittswerte der Energieversorgungsunternehmen für Heizkosten in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? Ist eine Erhöhung festzustellen?

2. Gab es in den (letzten 4) Jahren vor 2005 bei der Festlegung der Höchsterstattungsgrenze für Heizkosten in der BSHG ? Praxis Anpassungen an veränderte Durchschnittswerte?

3. Seit wann besteht in Köln die Heizkostenpauschale von 1,30 Euro pro qm und wie hoch ist die Pauschale in anderen Großstädten Nordrhein ? Westfalens zur Zeit?

4. Gibt es bei der ARGE Köln Überlegungen, die Heizkostenpauschale für ALG II ? EmpfängerInnen von 1,30 Euro auf Grund der gestiegenen Energiepreise zu erhöhen?

5. Erstattet die ARGE den ALG II ? EmpfängerInnen für die vergangene Heizperiode die Kosten, die ihnen auf Grund von Nachzahlungsbescheiden bezüglich der Heizkosten entstehen, auch wenn diese ? auf Grund der gestiegenen Energiepreise - die geltende Heizkostenpauschale überschreiten?