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Befreiung vom Eigenanteil an Lernmitteln für ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher

Der Rat möge beschließen, dass Schülerinnen und Schüler, für die Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, ab dem Schuljahr 2006/2007 von den Eigenanteilen an Lernmitteln befreit werden.

Begründung:

Nach dem neuen NRW Schulgesetz, das voraussichtlich am 22.06.06 im Landtag beschlossen wird, wird der Eigenanteil an den Lernmitteln vom Land NRW nur noch für Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB XII gezahlt. Es bleibt den Kommunen überlassen, die Befreiung vom Eigenanteil auf weitere Personenkreise auszudehnen.

Damit wälzt das Land - so der Städtetag NRW - Kosten und Konflikte auf die Kommunen ab. ?Aus Gründen der Gleichbehandlung sprach sich der kommunale Spitzenverband für eine landeseinheitliche Sozialregelung aus, die auch ALG II-Empfänger einbezieht? (Presseerklärung des Städtetages NRW vom 29.03.06).

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW hat diese Haltung der Düsseldorfer Landesregierung kritisiert: Bei den Regelsätzen des ALG II ist die Eigenbeteiligung für viele nicht tragbar. Es darf nicht sein, dass Familien überlegen müssen, ob sie Lebensmittel oder Bücher kaufen können. Bildung und Ausbildung sind für Kinder aus sozial benachteiligten Familien die einzige Chance, einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Darauf weist auch der Arbeitsmarktbericht vom Monat Mai hin, wenn es dort heißt: ?Selbst bei aktuell mehr eingeworbenen Stellen können wir diese strukturelle Arbeitslosigkeit nur begrenzt senken. Wir stoßen schnell an qualifikatorische Grenzen der betroffenen Menschen. Nahezu zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen hat keine abgeschlossene Berufsausbildung.?

Wenn schon das Land nicht bereit ist, an dieser Stelle den Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen, sollte die Stadt Köln den in diesem Fall notwendigen Ausgleich schaffen und für Chancengleichheit sorgen. Sie tritt damit dem Trend der zunehmenden Verfestigung der Arbeitslosigkeit (Der Kölner Arbeitmarkt im Mai 2006) entgegen und zieht damit Konsequenzen aus den Ergebnissen von PISA. Geht man von 29.162 betroffenen Personen unter 15 Jahren und einem Eigenkostenanteil von durchschnittlich 20 Euro aus, dann betragen die Kosten für den Eigenanteil im Jahr 583.240,- Euro. Es ist möglich, diese Kosten durch höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer aufzubringen.