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Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II

AUS Soziales und Senioren

Von vielen Gruppen werden immer wieder Zahlen zur sozialen Lage in Köln angefragt. Aus dem Schreiben der Verwaltung vom 15.9.2005 an den Mieterverein Köln Az V50/0 ARGE) ergeben sich daher für die Gruppe folgende Nachfragen:

1. In wie vielen Fällen ist der im Regelfall gewährte Betrag von 1,30 Euro/qm für Heizkosten nicht ausreichend?

2. Worauf ist es zurückzuführen, dass die ARGE keine Zahlen für den Personenkreis, der aufgefordert wurde, sich um angemessenen bzw. günstigeren Wohnraum zu bemühen, zur Verfügung stellen kann? 

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