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Abriss des städtischen Kinderheimes in Sülz

In der Vorlage 227/006 ?Grundstücksentwicklung der Städtischen Kinderheime? berichtet die Verwaltung, dass die Sanierung der Kinderheime seit acht Jahren immer wieder hinausgeschoben wird.

Jetzt will sie mit Tischvorlagen und einer Dringlichkeitsentscheidung in der BV Lindenthal, eine normale Beratungsfolge umgehen. Den Grund können wir nicht erkennen. Deshalb haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:

1. In der Vorlage heißt es, dass ?sämtliche Gebäude auf dem Gelände Sülz der Städtischen Kinderheime ?völlig marode??sind. Trifft das auch für die Gebäudeteile zu, die an der Neuenhöfer Allee liegen und wesentlich später gebaut wurden (ehemaliges Lehrlingsheim und das Gruppenhaus) sowie den Komplex in der Mitte des Grundstückes - Saal und Kirche von Gottfried Böhm - der in den sechziger Jahren völlig renoviert und neu gestaltet wurde?

2. Wenn das dezentrale Konzept der Jugendhilfe einschließlich der Sozialraumorientierung auch als Begründung für den Verkauf des Geländes angeführt wird, warum soll dann der Standort Brück mit ca. 40 Kindern, der in dieser Größe durchaus Heimcharakter hat und einer Dezentralisierung eher widerspricht, erhalten bleiben und wie stehen die pädagogischen Mitarbeiter der Kinderheime Sülz und Brück zu dieser Frage?

3. Wie sieht die Personalplanung bei den städtischen Kinderheimen nach Schließung des Heimes in Sülz, verglichen mit den Zahlen seit 2000, aus, in Verbindung mit der Entscheidung, die dezentralen Gruppen bei der Stadt zu belassen oder an freie Träger zu vergeben?

4. Der Ausführung der Vorlage, dass es sich hier um einen ?außergewöhnlich guten Standort? - direkt am Beethovenpark und damit im Grüngürtelbereich - handelt, kann nur zugestimmt werden. Der prognostizierte Verkaufserlös kann seriös nur auf Grundlage einer Nutzungsplanung getroffen worden sein. Wie sieht diese im Einzelnen aus und beinhaltet sie die öffentliche Nutzung wenigstens eines Teils dieses Grundstückes?

5. Warum ist der Personalrat nicht in die Beratung der Ratsvorlage einbezogen worden und die BV Lindenthal bei dieser wichtigen Standortentscheidung aufgrund des Dringlichkeitsentscheides aus der Beratung ausgeschlossen worden?